| Punkte | 506 |
| Wert | 53,28 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Kalkulationszeit | 21 Minuten |
| Prüfzeit | 25 Minuten |
| Eignung der Prüfzeit | Tages- und Quartalsprofil |
| Beschreibung | Eingriff der Kategorie C1 |
| Anmerkung | Im Anschluss an die Leistung nach der Nr. [36121] kann für die postoperative Überwachung die Gebührenordnungsposition [36502] berechnet werden.Im Anschluss an Biopsien von Muskeln, Weichteilen und Nerven kann für die postoperative Überwachung die Gebührenordnungsposition [36501] berechnet werden. |
| Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |