ICD

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U69.1

Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke: Sekundäre Schlüsselnummern für besondere administrative Zwecke

§295 SGB Vnur als Ausrufezeichenschlüsselnummer zugelassen
§301 SGB Vnicht zur Verschlüsselung zugelassen
InhaltSchlüsselnummer mit Inhalt belegt
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