Punkte | 80 |
Wert | 8,42 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Notfallpauschale im organisierten Not(-fall)dienst und für nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Institute und Krankenhäuser für die Abklärung der Behandlungsnotwendigkeit bei Inanspruchnahmezwischen 19:00 und 07:00 Uhr des Folgetagesganztägig an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen und am 24.12. und 31.12. |
Anmerkung | Gemäß der Nr. 7 der Bestimmung zum Abschnitt [1.2] ist die Gebührenordnungsposition [01207] zu berechnen, wenn die Erkrankung des Patienten auf Grund ihrer Beschaffenheit keiner sofortigen Maßnahme bedarf und die nachfolgende Versorgung durch einen Vertragsarzt außerhalb der Notfallversorgung möglich und/oder auf Grund der Umstände vertretbar ist.Neben der Gebührenordnungsposition [01207] ist für die Berechnung der jeweiligen arztgruppenspezifischen Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale in demselben Behandlungsfall mindestens ein weiterer persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt außerhalb des organisierten ärztlichen Not(-fall)dienstes notwendig. |
Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |
Fakultativ | Koordination der nachfolgenden Versorgung durch einen Vertragsarzt außerhalb der Notfallversorgung,Erhebung Lokalbefund, |