Punkte | 159 |
Wert | 16,74 € |
Berichtspflicht | Nein |
Kalkulationszeit | 14 Minuten |
Eignung der Prüfzeit | Nur Quartalsprofil |
Beschreibung | Grundpauschale für Ärzte, Institute und Krankenhäuser, die zur Erbringung von Leistungen innerhalb mindestens eines der nicht in der Gebührenordnungsposition [01320] aufgeführten Fachgebiete ermächtigt sind, mit Ausnahme der Ärzte, die nach § 13 Abs. 4 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) nur auf Überweisung in Anspruch genommen werden können |
Anmerkung | Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [01321] richtet sich nach den Allgemeinen Bestimmungen.Entspricht der Ermächtigungsumfang dem eines zugelassenen Vertragsarztes, kann anstelle der Gebührenordnungsposition [01321] die Berechnung einer in den arztgruppenspezifischen Kapiteln genannten Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen genehmigt werden.Ärzte der nicht in der Gebührenordnungsposition [01320] aufgeführten Fachgebiete mit einer Ermächtigung nach § 24 Abs. 3 Ärzte-ZV berechnen anstelle der Gebührenordnungsposition [01321] die in den arztgruppenspezifischen Kapiteln genannten Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen. Umfasst der Ermächtigungsumfang sowohl Leistungen innerhalb eines Fachgebietes der Gebührenordnungsposition [01320] als auch der Gebührenordnungsposition [01321] ist die Gebührenordnungsposition [01321] berechnungsfähig. |
Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |
Fakultativ | Weitere persönliche oder andere Arzt-Patienten-Kontakte gemäß [4.3].1 der Allgemeinen Bestimmungen,Beratung und Behandlung,Ärztlicher Bericht entsprechend der Gebührenordnungsposition [01600],Individueller Arztbrief entsprechend der Gebührenordnungsposition [01601],In Anhang [1] Spalte GP aufgeführte Leistungen, |