| Punkte | 440 |
| Wert | 46,33 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Kalkulationszeit | 16 Minuten |
| Prüfzeit | 20 Minuten |
| Eignung der Prüfzeit | Nur Quartalsprofil |
| Beschreibung | Zuschlag im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition [01770] bei der Ultraschalluntersuchung mit Biometrie und systematischer Untersuchung der fetalen Morphologie im 2. Trimenon gemäß Anlage 1a der Mutterschafts-Richtlinien |
| Anmerkung | Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [01771] setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Ultraschall-Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.Die Gebührenordnungsposition [01771] ist einmal je Schwangerschaft berechnungsfähig. Bei Mehrlingen ist die Gebührenordnungsposition [01771] entsprechend der Zahl der Mehrlinge mehrfach berechnungsfähig. |
| Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |