| Punkte | 19 |
| Wert | 2,00 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Eignung der Prüfzeit | Keine Eignung |
| Beschreibung | Entnahme von Venenblut für den Varicella-Zoster-Virus-Antikörper-Nachweis im Rahmen der Empfängnisregelung |
| Anmerkung | Vertragsärzte im hausärztlichen Versorgungsbereich können die Gebührenordnungsposition [01828] berechnen, wenn sie nachweisen, dass sie diese Leistung bereits vor dem 31.12.2002 abgerechnet haben oder über eine mindestens einjährige gynäkologische Weiterbildung verfügen. |
| Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |