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01906

Abruptio, medizinische oder kriminologische Indikation, medikamentös

Punkte561
Wert59,07
BerichtspflichtJa
Kalkulationszeit25 Minuten
Prüfzeit32 Minuten
Eignung der PrüfzeitTages- und Quartalsprofil
BeschreibungDurchführung eines medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs unter medizinischer oder kriminologischer Indikation bis zum 63. Tag p.m.
AnmerkungDie Berechnung der Gebührenordnungsposition [01906] setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Ultraschall-Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.Der zur Berechnung der Gebührenordnungsposition [01906] erforderliche Leistungsinhalt beinhaltet im Rahmen der Überprüfung der Indikation auch die Beratung über die Bedeutung des Eingriffs sowie über Ablauffolgen und Risiken möglicher physischer und psychischer Auswirkungen nach § 218c StGB.
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
FakultativErweiterung des Gebärmutterhalskanals,Applikation wehenfördernder Mittel,Ultraschalluntersuchung(en)
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