| Punkte | 561 |
| Wert | 59,07 € |
| Berichtspflicht | Ja |
| Kalkulationszeit | 25 Minuten |
| Prüfzeit | 32 Minuten |
| Eignung der Prüfzeit | Tages- und Quartalsprofil |
| Beschreibung | Durchführung eines medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs unter medizinischer oder kriminologischer Indikation bis zum 63. Tag p.m. |
| Anmerkung | Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [01906] setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Ultraschall-Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.Der zur Berechnung der Gebührenordnungsposition [01906] erforderliche Leistungsinhalt beinhaltet im Rahmen der Überprüfung der Indikation auch die Beratung über die Bedeutung des Eingriffs sowie über Ablauffolgen und Risiken möglicher physischer und psychischer Auswirkungen nach § 218c StGB. |
| Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |
| Fakultativ | Erweiterung des Gebärmutterhalskanals,Applikation wehenfördernder Mittel,Ultraschalluntersuchung(en) |