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02300

Kleinchirurgischer Eingriff I und/oder primäre Wundversorgung und/oder Epilation

Punkte57
Wert6,00
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit3 Minuten
Prüfzeit4 Minuten
Eignung der PrüfzeitTages- und Quartalsprofil
BeschreibungKleinchirurgischer Eingriff I und/oder primäre Wundversorgung und/oder Epilation
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [02300] ist bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nach der Gebührenordnungsposition [31101] oder nach der Gebührenordnungsposition [36101] berechnungsfähig, sofern der Eingriff in Narkose erfolgt. Die Voraussetzungen gemäß § 115b SGB V müssen dabei nicht erfüllt sein, sofern die Eingriffe nicht im Katalog zum Vertrag nach § 115b SGB V genannt sind. In diesen Fällen ist die postoperative Behandlung nach den Gebührenordnungspositionen des Abschnitts [31.4] nicht berechnungsfähig. Die in der Präambel [31.2].1 Nr. 8 bzw. Präambel [36.2].1 Nr. 4 benannten Einschränkungen entfallen in diesen Fällen, es gelten die Abrechnungsausschlüsse der Gebührenordnungsposition [02300] entsprechend.
Abr. Bestimmungeinmal am Behandlungstag
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