Punkte | 130 |
Wert | 13,69 € |
Berichtspflicht | Nein |
Kalkulationszeit | 15 Minuten |
Eignung der Prüfzeit | Nur Quartalsprofil |
Beschreibung | Zuschlag zu der Versichertenpauschale nach der Gebührenordnungsposition [03000] für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung |
Anmerkung | Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [03220] setzt die Angabe der gesicherten Diagnose(n) der chronischen Erkrankung(en) gemäß ICD-10-GM voraus.Die Gebührenordnungsposition [03220] ist im Behandlungsfall nicht neben den Gebührenordnungspositionen der "Onkologie-Vereinbarung" (Anlage 7 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä)) berechnungsfähig. Diese Ausschlüsse finden in versorgungsbereichsübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten keine Anwendung, sofern diese Leistungen von Vertragsärzten des fachärztlichen Versorgungsbereiches erbracht werden.Die Gebührenordnungsposition [03220] ist im Behandlungsfall nicht neben Leistungen gemäß § 6 (Abgrenzungen der fachärztlichen Versorgung) Anlage 5 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä) berechnungsfähig. Diese Ausschlüsse finden in versorgungsbereichsübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten keine Anwendung, sofern diese Leistungen von Vertragsärzten des fachärztlichen Versorgungsbereiches erbracht werden.Die Gebührenordnungsposition [03220] ist im Behandlungsfall nicht neben den Gebührenordnungspositionen [35111] bis [35113], [35120], [35130], [35131], [35140] bis [35142] und 35150 bis 35152 und nicht neben den Gebührenordnungspositionen der Abschnitte [30.5], [30.7], [30.9] und [35.2] berechnungsfähig. Diese Ausschlüsse finden in versorgungsbereichsübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten keine Anwendung, sofern diese Leistungen von Vertragsärzten des fachärztlichen Versorgungsbereiches erbracht werden. |
Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |
Fakultativ | Fortlaufende Beratung hinsichtlich Verlauf und Behandlung der chronischen Erkrankung(en),Leitliniengestützte Behandlung der chronischen Erkrankung(en),Anleitung zum Umgang mit der/den chronischen Erkrankung(en),Koordination ärztlicher und/oder pflegerischer Maßnahmen im Zusammenhang mit der Behandlung der chronischen Erkrankung(en),Erstellung und ggf. Aktualisierung eines Medikationsplans und ggf. Anpassung der Selbstmedikation und der Arzneimittelhandhabung,Überprüfung und fortlaufende Kontrolle der Arzneimitteltherapie mit dem Ziel des wirtschaftlichen und versorgungsgerechten Umgangs mit Arzneimitteln, |