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03335

Orientierende audiometrische Untersuchung nach vorausgegangener, dokumentierter, auffälliger Hörprüfung

Punkte88
Wert9,27
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit4 Minuten
Prüfzeit5 Minuten
Eignung der PrüfzeitTages- und Quartalsprofil
BeschreibungOrientierende audiometrische Untersuchung nach vorausgegangener, dokumentierter, auffälliger Hörprüfung
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [03335] ist nur berechnungsfähig bei Verwendung eines von der PTB bzw. eines entsprechend der EU-Richtlinie 93/42/EWG zugelassenen Audiometers mit mindestens einmal jährlich durchgeführter messtechnischer Kontrolle gemäß § 11 der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV) durch einen zugelassenen Wartungsdienst entsprechend der MPBetreibV. Der Vertragsarzt hat der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die Bestätigung über die Durchführung der Wartung mit der nach dem Wartungsdienst erfolgenden Quartalsabrechnung beizulegen.Entgegen Nr. [4.3.2] der Allgemeinen Bestimmungen kann die Gebührenordnungsposition [03335] auch dann berechnet werden, wenn durch die Arztpraxis die kontinuierliche Frequenzänderung nicht vorgehalten wird.
FakultativOtoskopie,Kontinuierliche Frequenzänderung
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