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04532

Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 04530 für die Durchführung eines unspezifischen bronchialen Provokationstests

Punkte375
Wert39,49
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit8 Minuten
Prüfzeit15 Minuten
Eignung der PrüfzeitTages- und Quartalsprofil
BeschreibungZuschlag zu der Gebührenordnungsposition [04530] für die Durchführung eines unspezifischen bronchialen Provokationstests
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [04532] ist nicht mehrfach an demselben Tag berechnungsfähig. Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition [04532] ist die Erfüllung der notwendigen sachlichen und personellen Bedingungen für eine gegebenenfalls erforderliche notfallmedizinische Versorgung.
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
FakultativBronchospasmolysebehandlung nach Provokation
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