Punkte | 502 |
Wert | 52,86 € |
Berichtspflicht | Nein |
Kalkulationszeit | 10 Minuten |
Prüfzeit | 10 Minuten |
Eignung der Prüfzeit | Tages- und Quartalsprofil |
Beschreibung | Beobachtung und Betreuung eines Patienten nach einem operativen oder diagnostischen Eingriff im Anschluss an die Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition [05330] |
Anmerkung | Haben an der Beobachtung und Betreuung eines Patienten nach einem operativen oder diagnostischen Eingriff im Anschluss an die Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition [05330] mehrere Ärzte mitgewirkt, hat der die Gebührenordnungsposition [05350] abrechnende Arzt mit der Quartalsabrechnung zu bestätigen, dass kein anderer Vertragsarzt die Beobachtung und Betreuung berechnet hat.Die Gebührenordnungsposition [05350] kann auch dann berechnet werden, wenn eine ambulante Anästhesie/Narkose nach der Gebührenordnungsposition [05330] zur Durchführung von vertragszahnärztlichen Leistungen erbracht wurde und die Beobachtung und Betreuung eines Kranken während der Aufwach- und/oder Erholungszeit bis zum Eintritt der Transportfähigkeit über mindestens zwei Stunden erfolgte. |
Abr. Bestimmung | je Sitzung |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |
Fakultativ | Infusion(en) (Nr. [02100]),Bestimmung der Blutgase und des Säure-Basen-Status,Nachinjektion in einen zur postoperativen Analgesie gelegten Plexus-, Spinal-, oder Periduralkatheter, |