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05350

Beobachtung und Betreuung

Punkte502
Wert52,86
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit10 Minuten
Prüfzeit10 Minuten
Eignung der PrüfzeitTages- und Quartalsprofil
BeschreibungBeobachtung und Betreuung eines Patienten nach einem operativen oder diagnostischen Eingriff im Anschluss an die Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition [05330]
AnmerkungHaben an der Beobachtung und Betreuung eines Patienten nach einem operativen oder diagnostischen Eingriff im Anschluss an die Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition [05330] mehrere Ärzte mitgewirkt, hat der die Gebührenordnungsposition [05350] abrechnende Arzt mit der Quartalsabrechnung zu bestätigen, dass kein anderer Vertragsarzt die Beobachtung und Betreuung berechnet hat.Die Gebührenordnungsposition [05350] kann auch dann berechnet werden, wenn eine ambulante Anästhesie/Narkose nach der Gebührenordnungsposition [05330] zur Durchführung von vertragszahnärztlichen Leistungen erbracht wurde und die Beobachtung und Betreuung eines Kranken während der Aufwach- und/oder Erholungszeit bis zum Eintritt der Transportfähigkeit über mindestens zwei Stunden erfolgte.
Abr. Bestimmungje Sitzung
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
FakultativInfusion(en) (Nr. [02100]),Bestimmung der Blutgase und des Säure-Basen-Status,Nachinjektion in einen zur postoperativen Analgesie gelegten Plexus-, Spinal-, oder Periduralkatheter,
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