| Punkte | 32 |
| Wert | 3,37 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Eignung der Prüfzeit | Keine Eignung |
| Beschreibung | Zuschlag für die chirurgische Grundversorgung gemäß Allgemeiner Bestimmung [4.3.8] zu den Gebührenordnungspositionen [07210] bis [07212], |
| Anmerkung | Der Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition [07220] kann gemäß Allgemeiner Bestimmung [4.3.8] ausschließlich in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen nur Leistungen der fachärztlichen Grundversorgung gemäß Anhang [3] und/oder regionaler Vereinbarungen erbracht und berechnet werden. |
| Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |