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08552

Maßnahmen zur In-vitro-Fertilisation (IVF) entsprechend der Gebührenordnungspositionen 08550 bzw. 08560 bis frühestens zwei Tage vor der geplanten Follikelpunktion

Punkte1991
Wert209,65
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit34 Minuten
Eignung der PrüfzeitNur Quartalsprofil
BeschreibungMaßnahmen zur In-vitro-Fertilisation (IVF) entsprechend der Gebührenordnungspositionen [08550] bzw. [08560] bis frühestens zwei Tage vor der geplanten Follikelpunktion, vom ersten Zyklustag bis zum Tag des Abbruchs,
Abr. Bestimmungeinmal im Zyklusfall
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
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