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13227

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13210 bis 13212

Punkte9
Wert0,95
BerichtspflichtNein
BeschreibungZuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13210 bis 13212,
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [13227] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
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