Punkte | 157 |
Wert | 16,53 € |
Berichtspflicht | Ja |
Kalkulationszeit | 11 Minuten |
Prüfzeit | 12 Minuten |
Eignung der Prüfzeit | Nur Quartalsprofil |
Beschreibung | Zusatzpauschale fachinternistische Behandlung |
Anmerkung | Die Erbringung von Langzeit-EKG-Untersuchungen setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung zur Durchführung von Langzeitelektrokardiographischen Untersuchungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.Entgegen Nr. [4.3.2] der Allgemeinen Bestimmungen kann die Gebührenordnungsposition [13250] mit Ausnahme der Aufzeichnung und Auswertung eines Langzeit-EKG auch dann berechnet werden, wenn die Arztpraxis nicht über eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung zur Durchführung von Langzeitelektrokardiographischen Untersuchungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V verfügt. |
Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |
Fakultativ | Klinisch-neurologische Basisdiagnostik,Prämedikation/Sedierung,Proktoskopie,Rektale Palpation, |