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13497

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13490 bis 13492

Punkte9
Wert0,95
BerichtspflichtNein
BeschreibungZuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13490 bis 13492,
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [13497] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
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