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13697

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13690 bis 13692

Punkte6
Wert0,63
BerichtspflichtNein
BeschreibungZuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13690 bis 13692,
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [13697] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
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