Punkte | 6 |
Wert | 0,63 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 16210 bis 16212, |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [16218] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt. |
Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |