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16218

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 16210 bis 16212

Punkte6
Wert0,63
BerichtspflichtNein
BeschreibungZuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 16210 bis 16212,
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [16218] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
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