| Punkte | 906 |
| Wert | 95,40 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Beschreibung | Anwendung eines Kulturverfahrens zur Anzucht von Zellen und Präparation der Zellkerne zu weiteren Analysen |
| Anmerkung | Der Höchstwert für die Untersuchungen der Gebührenordnungsposition [19431] beträgt 2.718 Punkte im Behandlungsfall. |
| Abr. Bestimmung | einmal je eingesandter Gewebe- oder Organprobe |
| Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |
| Fakultativ | Wachstumsfaktoren,Differenzierungsfaktoren, |