| Punkte | 170 |
| Wert | 17,90 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Eignung der Prüfzeit | Keine Eignung |
| Beschreibung | Zuschlag für die psychosomatisch und psychotherapeutisch-medizinische Grundversorgung gemäß Allgemeiner Bestimmung [4.3.8] zu den Gebührenordnungspositionen [22210] bis [22212], |
| Anmerkung | Der Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition [22216] kann gemäß Allgemeiner Bestimmung [4.3.8] ausschließlich in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen nur Leistungen der fachärztlichen Grundversorgung gemäß Anhang [3] und/oder regionaler Vereinbarungen erbracht und berechnet werden. |
| Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |