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25214

Konsiliarpauschale nach strahlentherapeutischer Behandlung

Punkte90
Wert9,48
BerichtspflichtJa
Kalkulationszeit9 Minuten
Prüfzeit10 Minuten
Eignung der PrüfzeitNur Quartalsprofil
BeschreibungKonsiliarpauschale nach strahlentherapeutischer Behandlung gemäß Richtlinie nach der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung)
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [25214] ist innerhalb der ersten 4 Quartale nach Beendigung der Strahlenbehandlung insgesamt bis zu dreimal berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition [25214] ist mit Beginn des zweiten Jahres nach Beendigung der Strahlenbehandlung für weitere 4 Jahre einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
FakultativGeeignete Nachuntersuchung(en),Dokumentation(en),Einleitung einer geeigneten Behandlung,
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