Punkte | 90 |
Wert | 9,48 € |
Berichtspflicht | Ja |
Kalkulationszeit | 9 Minuten |
Prüfzeit | 10 Minuten |
Eignung der Prüfzeit | Nur Quartalsprofil |
Beschreibung | Konsiliarpauschale nach strahlentherapeutischer Behandlung gemäß Richtlinie nach der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung) |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [25214] ist innerhalb der ersten 4 Quartale nach Beendigung der Strahlenbehandlung insgesamt bis zu dreimal berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition [25214] ist mit Beginn des zweiten Jahres nach Beendigung der Strahlenbehandlung für weitere 4 Jahre einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig. |
Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |
Fakultativ | Geeignete Nachuntersuchung(en),Dokumentation(en),Einleitung einer geeigneten Behandlung, |