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30131

Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 30130

Punkte71
Wert7,48
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit2 Minuten
Prüfzeit2 Minuten
Eignung der PrüfzeitTages- und Quartalsprofil
BeschreibungZuschlag zu der Gebührenordnungsposition [30130] für jede weitere Hyposensibilisierungsbehandlung durch Injektion(en) zu unterschiedlichen Zeiten am selben Behandlungstag (zum Beispiel bei Injektion verschiedener nicht mischbarer Allergene oder Cluster- oder Rush-Therapie)
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [30131] ist mit Angabe des jeweiligen Injektionszeitpunkts bis zu viermal am Behandlungstag berechnungsfähig.Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [30131] neben der Gebührenordnungsposition [30130] und die mehrmalige Berechnung der Gebührenordnungsposition [30131] setzen jeweils eine Desensibilisierungsbehandlung durch Allergeninjektion(en) mit jeweils mindestens 30minütigem Nachbeobachtungsintervall sowie die Angabe des jeweiligen Behandlungszeitpunktes auch bei der Gebührenordnungsposition [30130] voraus.Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition [30131] ist die Erfüllung der notwendigen, sachlichen und personellen Bedingungen für eine gegebenenfalls erforderliche Schockbehandlung und Intubation.
Abr. Bestimmungje Hyposensibilisierungsbehandlung
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