Punkte | 71 |
Wert | 7,48 € |
Berichtspflicht | Nein |
Kalkulationszeit | 2 Minuten |
Prüfzeit | 2 Minuten |
Eignung der Prüfzeit | Tages- und Quartalsprofil |
Beschreibung | Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition [30130] für jede weitere Hyposensibilisierungsbehandlung durch Injektion(en) zu unterschiedlichen Zeiten am selben Behandlungstag (zum Beispiel bei Injektion verschiedener nicht mischbarer Allergene oder Cluster- oder Rush-Therapie) |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [30131] ist mit Angabe des jeweiligen Injektionszeitpunkts bis zu viermal am Behandlungstag berechnungsfähig.Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [30131] neben der Gebührenordnungsposition [30130] und die mehrmalige Berechnung der Gebührenordnungsposition [30131] setzen jeweils eine Desensibilisierungsbehandlung durch Allergeninjektion(en) mit jeweils mindestens 30minütigem Nachbeobachtungsintervall sowie die Angabe des jeweiligen Behandlungszeitpunktes auch bei der Gebührenordnungsposition [30130] voraus.Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition [30131] ist die Erfüllung der notwendigen, sachlichen und personellen Bedingungen für eine gegebenenfalls erforderliche Schockbehandlung und Intubation. |
Abr. Bestimmung | je Hyposensibilisierungsbehandlung |