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30710

Infusion von nach der BtMVV verschreibungspflichtigen Analgetika oder von Lokalanästhetika

Punkte111
Wert11,69
BerichtspflichtJa
Kalkulationszeit4 Minuten
Eignung der PrüfzeitTages- und Quartalsprofil
BeschreibungInfusion von nach der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung verschreibungspflichtigen Analgetika oder von Lokalanästhetika unter systemischer Anwendung in überwachungspflichtiger Konzentration
AnmerkungErfolgt über denselben liegenden Zugang (z.B. Kanüle, Katheder) mehr als eine Infusion entsprechend der Gebührenordnungsposition [02100], der Gebührenordnungsposition [02101] und/oder der Gebührenordnungsposition [30710], so sind die Gebührenordnungspositionen [02100], [02101] und/oder [30710] je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig.
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
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