Punkte | 212 |
Wert | 22,32 € |
Berichtspflicht | Nein |
Kalkulationszeit | 10 Minuten |
Prüfzeit | 13 Minuten |
Eignung der Prüfzeit | Tages- und Quartalsprofil |
Beschreibung | Durchführung einer Körperakupunktur und ggfs. Revision des Therapieplans gemäß den Qualitätssicherungsvereinbarungen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Behandlung bei folgenden Indikationen:Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule,oderChronische Schmerzen eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose |
Anmerkung | Die Sachkosten inklusive der verwendeten Akupunkturnadeln sind in der Gebührenordnungsposition [30791] enthalten. |
Abr. Bestimmung | je dokumentierter Indikation bis zu zehnmal, mit besonderer Begründung bis zu 15-mal im Krankheitsfall |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |
Fakultativ | Beruhigende oder anregende Nadelstimulation,Hervorrufen der akupunkturspezifischen Nadelwirkung (De-Qui-Gefühl),Berücksichtigung der adäquaten Stichtiefe,Adaption des Therapieplanes und Dokumentation,Festlegung der neuen Punktekombination, Stimulationsart und Stichtiefe, |