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30791

Durchführung einer Körperakupunktur

Punkte212
Wert22,32
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit10 Minuten
Prüfzeit13 Minuten
Eignung der PrüfzeitTages- und Quartalsprofil
BeschreibungDurchführung einer Körperakupunktur und ggfs. Revision des Therapieplans gemäß den Qualitätssicherungsvereinbarungen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Behandlung bei folgenden Indikationen:Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule,oderChronische Schmerzen eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose
AnmerkungDie Sachkosten inklusive der verwendeten Akupunkturnadeln sind in der Gebührenordnungsposition [30791] enthalten.
Abr. Bestimmungje dokumentierter Indikation bis zu zehnmal, mit besonderer Begründung bis zu 15-mal im Krankheitsfall
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
FakultativBeruhigende oder anregende Nadelstimulation,Hervorrufen der akupunkturspezifischen Nadelwirkung (De-Qui-Gefühl),Berücksichtigung der adäquaten Stichtiefe,Adaption des Therapieplanes und Dokumentation,Festlegung der neuen Punktekombination, Stimulationsart und Stichtiefe,
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