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30956

Nachweis der Koagulase und/oder des Clumpingfaktors zur Erregeridentifikation nur bei positivem Nachweis gemäß GOP 30954

Punkte25
Wert2,63
BerichtspflichtNein
Eignung der PrüfzeitKeine Eignung
BeschreibungNachweis der Koagulase und/oder des Clumpingfaktors zur Erregeridentifikation nur bei positivem Nachweis gemäß Gebührenordnungsposition [30954]
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [30956] ist nur im Zusammenhang mit der(n) Gebührenordnungsposition(en) [30950] und/oder [30952] berechnungsfähig.
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
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