Punkte | 882 |
Wert | 92,87 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Weiterführendes geriatrisches Assessment gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik nach § 135 Abs. 2 SGB V |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [30984] ist nur einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Die zweimalige Berechnung der Gebührenordnungsposition [30984] im Krankheitsfall setzt eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus.Entgegen Nr. [4.3.2] der Allgemeinen Bestimmungen kann die Gebührenordnungsposition [30984] auch dann berechnet werden, wenn die Arztpraxis nicht über die Möglichkeit zur Einbindung von Neuropsychologen verfügt. |
Abr. Bestimmung | einmal im Krankheitsfall |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |
Fakultativ | Beratung sowie Information über geeignete Behandlungsmöglichkeiten, Beratungs- und Hilfsangebote sowie Unterstützungsleistungen und Kontakte zu Selbsthilfeeinrichtungen für Patienten, ihre Angehörigen und Bezugspersonen,Abstimmung und Beratung mit dem überweisenden Arzt,Nachuntersuchungen,Einbindung von Neuropsychologen, |