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31373

Intraocularer Eingriff der Kategorie Z9 an beiden Augen

Punkte2130
Wert224,29
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit31 Minuten
Prüfzeit36 Minuten
Eignung der PrüfzeitTages- und Quartalsprofil
BeschreibungIntraocularer Eingriff der Kategorie Z9: Intravitreale Medikamenteneingabe an beiden Augen gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V
AnmerkungIn der Gebührenordnungsposition [31373] sind alle Kosten, einschließlich des Sprechstundenbedarfs, mit Ausnahme der Kosten für das/die intravitreal applizierte(n) Arzneimittel enthalten. Die Allgemeinen Bestimmungen nach Nr. [7] finden keine Anwendung.Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [31373] setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V zur intravitrealen Medikamenteneingabe sowie eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus.Die Berechnung einer präoperativen Gebührenordnungsposition des Abschnitts [31.1.2] vor Durchführung einer intravitrealen Medikamenteneingabe setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit zur Operationsvorbereitung im Einzelfall voraus.Die Berechnung der Gebührenordnungspositionen [31502] für die postoperative Überwachung und [31821] für die Anästhesie und/oder Narkose im Rahmen der Durchführung einer intravitrealen Medikamenteneingabe setzen eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus.Im Anschluss an die Leistung nach der Gebührenordnungsposition [31373] kann für die postoperative Behandlung die Gebührenordnungsposition [31716] oder [31717] berechnet werden.
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
FakultativEin postoperativer Arzt-Patienten-Kontakt
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