Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition ist nur berechnungsfähig, wenn die Kontraktionsmobilisierung in Narkose oder Regionalanästhesie als selbstständige Leistung vorgenommen wurde. Der zur Berechnung der Gebührenordnungsposition [31920] geforderte Leistungsinhalt (Regionalanästhesie) wird nicht erfüllt durch Infiltrations-, Leitungs- oder Oberflächenanästhesien.Wird im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition [31920] die Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition [31800] erbracht, ist diese ebenfalls berechnungsfähig. |