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31920

Kontraktionsmobilisierung

Punkte166
Wert17,48
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit9 Minuten
Eignung der PrüfzeitTages- und Quartalsprofil
BeschreibungKontraktionsmobilisierung
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition ist nur berechnungsfähig, wenn die Kontraktionsmobilisierung in Narkose oder Regionalanästhesie als selbstständige Leistung vorgenommen wurde. Der zur Berechnung der Gebührenordnungsposition [31920] geforderte Leistungsinhalt (Regionalanästhesie) wird nicht erfüllt durch Infiltrations-, Leitungs- oder Oberflächenanästhesien.Wird im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition [31920] die Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition [31800] erbracht, ist diese ebenfalls berechnungsfähig.
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
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