| Wert | 0,50 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Beschreibung | Orientierende Untersuchung |
| Anmerkung | Können mehrere Bestandteile eines Körpermaterials sowohl durch Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers als auch durch Verwendung mehrerer Einfachreagenzträger erfasst werden, so ist in jedem Fall nur einmal die Gebührenordnungsposition [32030] berechnungsfähig.Bei mehrfacher Berechnung der Gebührenordnungsposition [32030] ist die Art der Untersuchungen anzugeben. |
| Fakultativ | Apparative Auswertung,Verwendung von Mehrfachreagenzträgern |