| Wert | 1,00 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Beschreibung | Quantitative Alkohol-Bestimmung in der Atemluft mit apparativer Messung, z. B. elektrochemisch, im Rahmen der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses |
| Anmerkung | Der Höchstwert im Behandlungsfall für die Untersuchungen entsprechend der Gebührenordnungspositionen [32137] und [32140 bis 32148] beträgt im ersten und zweiten Quartal der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses 125,00 EURO.Der Höchstwert im Behandlungsfall für die Untersuchungen entsprechend der Gebührenordnungspositionen [32137] und [32140 bis 32148] beträgt ab dem dritten Quartal oder außerhalb der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses 64,00 EURO. |