| Wert | 28,40 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Beschreibung | Quantitative chromatographische Bestimmung(en) einer oder mehrerer Substanz(en), ggf. einschl. qualitativem chromatographischem Nachweis, gilt für die Gebührenordnungspositionen [32300 bis 32313], |
| Anmerkung | Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [32313] setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall voraus. Abweichend davon kann die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall entfallen bei: organische Säuren, Methanol. |
| Abr. Bestimmung | je Untersuchungsgang |
| Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |