| Wert | 8,60 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Beschreibung | Quantitative Bestimmung von Arzneimitteln mittels Immunoassay, gilt für die Gebührenordnungspositionen [32340 bis 32346], |
| Anmerkung | Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [32346] setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall voraus. |
| Abr. Bestimmung | je Untersuchung |
| Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |