EBM

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32356

Östradiol

Wert4,60
BerichtspflichtNein
BeschreibungQuantitative Bestimmung mittels Immunoassay, gilt für die Gebührenordnungspositionen [32350 bis 32361],
AnmerkungDie Berechnung der Gebührenordnungsposition [32361] setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall voraus. Abweichend davon kann die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall entfallen bei: Anti-Müller-Hormon.Die Gebührenordnungspositionen [32324], [32350], [32351], [32352], [32390 bis 32398], [32400], [32405] und [32420] sind nebeneinander insgesamt bis zu zweimal berechnungsfähig.Die Gebührenordnungspositionen [32350 bis 32361] sind im Rahmen eines Stimulations- oder Suppressionstestes bis zu zweimal, im Rahmen eines Tagesprofils bis zu dreimal berechnungsfähig.
Abr. Bestimmungje Untersuchung
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
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