EBM

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32385

Aldosteron

Wert11,70
BerichtspflichtNein
BeschreibungQuantitative Bestimmung mittels Immunoassay, gilt für die Gebührenordnungspositionen [32385 bis 32398] und [32400 bis 32405],
AnmerkungDie Berechnung der Gebührenordnungsposition [32405] setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall voraus. Abweichend davon kann die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall entfallen bei: Chromogranin A, Tryptase, Thymidinkinase, S-100, 11-Desoxycorticosteron und Parathormon-related Peptide.Die Gebührenordnungspositionen [32324], [32350], [32351], [32352], [32390 bis [32398]], [32400] und [32420] sind nebeneinander insgesamt bis zu zweimal berechnungsfähig. Davon abweichend sind die Gebührenordnungspositionen [32391] und 32398 nicht nebeneinander berechnungsfähig.Die Gebührenordnungspositionen [32365 bis 32380], [32385 bis 32398], [32400 bis 32405] und [32410 bis 32415] sind im Rahmen eines Stimulations- oder Suppressionstestes bis zu fünfmal, im Rahmen eines Tagesprofils bis zu dreimal berechnungsfähig.
Abr. Bestimmungje Untersuchung
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
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