Anmerkung | Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [32416] setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall voraus. Abweichend davon kann die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall entfallen bei: Androstandiol-Glucuronid.Die Gebührenordnungspositionen [32365 bis 32380], [32385 bis 32398], [32400 bis 32404] und [32410 bis 32416] sind im Rahmen eines Stimulations- oder Suppressionstestes bis zu fünfmal, im Rahmen eines Tagesprofils bis zu dreimal berechnungsfähig. |