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32427

Allergenspezifische Immunglobuline I

Wert7,10
BerichtspflichtNein
BeschreibungUntersuchung auf allergenspezifische Immunglobuline in Einzelansätzen (Allergene oder Allergengemische),
AnmerkungDer Höchstwert für die Untersuchungen der Gebührenordnungspositionen [32426] und [32427] beträgt im Behandlungsfall 65,00 Euro.Der Höchstwert für die Untersuchungen der Gebührenordnungspositionen [32426] und [32427] beträgt in begründeten Einzelfällen bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr im Behandlungsfall 111,00 Euro.Die Erbringung und/oder Auftragserteilung zur Durchführung von Laborleistungen nach der Gebührenordnungsposition [32427] setzt grundsätzlich das Vorliegen der Ergebnisse vorangegangener Haut- und/oder Provokationstests voraus, ausgenommen bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.
Abr. Bestimmungje Ansatz
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
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