Wert | 21,10 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Ausschluss einer Expressionsvariante, |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [32901] ist im Krankheitsfall je untersuchte Person höchstens zweimal berechnungsfähig. |
Abr. Bestimmung | je Genort |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |