EBM

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35600

Testverfahren, standardisierte

Punkte28
Wert2,95
BerichtspflichtNein
BeschreibungAnwendung und Auswertung standardisierter Testverfahren
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [35600] ist nur für Ärzte mit den Gebietsbezeichnungen Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und Kinder- und Jugendmedizin sowie für Vertragsärzte und -therapeuten, die über eine Abrechnungsgenehmigung für Psychotherapie nach der Psychotherapie-Vereinbarung verfügen, berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition [35600] ist für Ärzte mit der Gebietsbezeichnung Phoniatrie und Pädaudiologie auch dann berechnungsfähig, wenn diese nicht über eine Abrechnungsgenehmigung für Psychotherapie nach der Psychotherapie-Vereinbarung verfügen.Die Gebührenordnungsposition [35600] ist - mit Ausnahme der Indikationsstellung, Bewertung bzw. Interpretation, schriftlichen Aufzeichnung - grundsätzlich delegierbar.
Abr. Bestimmungje vollendete 5 Minuten
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