Punkte | 364 |
Wert | 38,33 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition [36289] |
Anmerkung | Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [36290] setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zu Nicht-medikamentösen, lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS) mittels Holmium-Laser voraus.Die Gebührenordnungsposition [36290] ist je Eingriff höchstens dreimal berechnungsfähig. |
Abr. Bestimmung | je weitere vollendete 15 Minuten Schnitt-Naht-Zeit |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |