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36290

Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 36289

Punkte364
Wert38,33
BerichtspflichtNein
BeschreibungZuschlag zu der Gebührenordnungsposition [36289]
AnmerkungDie Berechnung der Gebührenordnungsposition [36290] setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zu Nicht-medikamentösen, lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS) mittels Holmium-Laser voraus.Die Gebührenordnungsposition [36290] ist je Eingriff höchstens dreimal berechnungsfähig.
Abr. Bestimmungje weitere vollendete 15 Minuten Schnitt-Naht-Zeit
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
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