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36318

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 36311 bis 36317

Punkte410
Wert43,17
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit15 Minuten
Prüfzeit15 Minuten
Eignung der PrüfzeitTages- und Quartalsprofil
BeschreibungZuschlag zu den Gebührenordnungspositionen [36311 bis 36316] bei Simultaneingriffen und zu der Gebührenordnungsposition [36317]
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [36318] kann entsprechend Anhang [2], Präambel [2.1], Nr. 14 als Zuschlag zu anderen belegärztlichen Operationen des Abschnitts [36.2] abgerechnet werden.
Abr. Bestimmungje weitere vollendete 15 Minuten Schnitt-Naht-Zeit
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
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