| Punkte | 1018 |
| Wert | 107,20 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Kalkulationszeit | 25 Minuten |
| Prüfzeit | 31 Minuten |
| Eignung der Prüfzeit | Tages- und Quartalsprofil |
| Beschreibung | Intraocularer Eingriff der Kategorie Z9: Intravitreale Medikamenteneingabe an beiden Augen gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V |
| Anmerkung | In der Gebührenordnungsposition [36373] sind alle Kosten, einschließlich des Sprechstundenbedarfs, mit Ausnahme der Kosten für das/die intravitreal applizierte(n) Arzneimittel enthalten. Die Allgemeinen Bestimmungen nach Nr. [7] finden keine Anwendung.Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [36373] setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V zur intravitrealen Medikamenteneingabe voraus.Die Berechnung einer präoperativen Gebührenordnungsposition des Abschnitts [31.1.2] vor Durchführung einer intravitrealen Medikamenteneingabe setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit zur Operationsvorbereitung im Einzelfall voraus.Die Berechnung der Gebührenordnungspositionen [36502] für die postoperative Überwachung und [36821] für die Anästhesie und/oder Narkose im Rahmen der Durchführung einer intravitrealen Medikamenteneingabe setzen eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus. |
| Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |
| Fakultativ | Ein postoperativer Arzt-Patienten-Kontakt |