Punkte | 30 |
Wert | 3,16 € |
Berichtspflicht | Nein |
Kalkulationszeit | 1 Minuten |
Prüfzeit | 1 Minuten |
Eignung der Prüfzeit | Tages- und Quartalsprofil |
Beschreibung | Postoperative Überwachung im Anschluss an die Erbringung einer Leistung entsprechend den Gebührenordnungspositionen [36101], [36111], [36121], [36131], [36141], [36221], [36231], [36241], [36271], [36281], [36301], [36321], [36331], [36350], [36371], [36372] oder [36373] (außer Biopsieleistungen der Kategorie C1) |
Anmerkung | Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [36502] für die postoperative Überwachung nach Durchführung einer intravitrealen Medikamenteneingabe gemäß den Gebührenordnungspositionen [36371 bis 36373] setzt eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus. |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |
Fakultativ | Infusionstherapie,akute Schmerztherapie, mit Ausnahme der Leistungen entsprechend den Gebührenordnungspositionen des Abschnitts [30.7],EKG-Monitoring |