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40830

Zuschlag zu der Kostenpauschale 40824, 40826 und 40827 bei Versicherten ab vollendetem 59. bis vollendetem 69. Lebensjahr

Wert3,30
BerichtspflichtNein
BeschreibungZuschlag zu der Kostenpauschale nach den Nrn. [40824], [40826] und [40827] bei Versicherten ab dem vollendeten 59. Lebensjahr bis zum vollendeten 69. Lebensjahr
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