Punkte | 201 |
Wert | 21,17 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Vorstellung eines Patienten in einer interdisziplinären Tumorkonferenz durch ein Mitglied des Kernteams |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [50210] ist nur von dem den Patienten vorstellenden Arzt des Kernteams berechnungsfähig. Dies gilt auch, wenn mehrere Ärzte des Kernteams an einer Tumorkonferenz teilnehmen. Die Gebührenordnungsposition [50210] ist nur einmal im Kalendervierteljahr berechnungsfähig. Die zweimalige Berechnung der Gebührenordnungsposition [50210] im Kalendervierteljahr ist im Einzelfall möglich und setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit voraus.Sofern die Gebührenordnungsposition [50210] im Kalendervierteljahr aufgrund der Regelung gemäß Nr. 1 der Präambel zum Kapitel [50] neben der Kostenpauschale 86512 gemäß Anhang 2 der "Onkologie-Vereinbarung" (Anlage 7 Bundesmantelvertrag-Ärzte) berechnet wird, ist ein Abschlag in Höhe von 64 Punkten auf die Gebührenordnungsposition [50210] vorzunehmen. |
Abr. Bestimmung | einmal im Kalendervierteljahr |