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50210

Vorstellung eines Patienten in einer interdisziplinären Tumorkonferenz durch ein Mitglied des Kernteams

Punkte201
Wert21,17
BerichtspflichtNein
BeschreibungVorstellung eines Patienten in einer interdisziplinären Tumorkonferenz durch ein Mitglied des Kernteams
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [50210] ist nur von dem den Patienten vorstellenden Arzt des Kernteams berechnungsfähig. Dies gilt auch, wenn mehrere Ärzte des Kernteams an einer Tumorkonferenz teilnehmen. Die Gebührenordnungsposition [50210] ist nur einmal im Kalendervierteljahr berechnungsfähig. Die zweimalige Berechnung der Gebührenordnungsposition [50210] im Kalendervierteljahr ist im Einzelfall möglich und setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit voraus.Sofern die Gebührenordnungsposition [50210] im Kalendervierteljahr aufgrund der Regelung gemäß Nr. 1 der Präambel zum Kapitel [50] neben der Kostenpauschale 86512 gemäß Anhang 2 der "Onkologie-Vereinbarung" (Anlage 7 Bundesmantelvertrag-Ärzte) berechnet wird, ist ein Abschlag in Höhe von 64 Punkten auf die Gebührenordnungsposition [50210] vorzunehmen.
Abr. Bestimmungeinmal im Kalendervierteljahr
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