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01101

Unvorhergesehene Inanspruchnahme II

Punkte313
Wert32,96
BerichtspflichtNein
Eignung der PrüfzeitKeine Eignung
BeschreibungUnvorhergesehene Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patientenzwischen 22:00 und 07:00 Uhran Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 19:00 und 07:00 Uhr
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [01101] ist nicht berechnungsfähig, wenn Sprechstunden vor 07:00 Uhr oder nach 19:00 Uhr stattfinden oder Patienten zu diesen Zeiten bestellt werden.Im Rahmen der unvorhergesehenen Inanspruchnahme des Vertragsarztes ist die Gebührenordnungsposition [01101] auch dann nur einmal berechnungsfähig, wenn es sich um eine Gruppenbehandlung handelt.Die Gebührenordnungsposition [01101] ist ausschließlich bei kurativer Behandlung berechnungsfähig.
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