Punkte | 101 |
Wert | 10,64 € |
Berichtspflicht | Nein |
Eignung der Prüfzeit | Keine Eignung |
Beschreibung | Inanspruchnahme des Vertragsarztes an Samstagen zwischen 07:00 und 14:00 Uhr |
Anmerkung | Im Rahmen der Inanspruchnahme des Vertragsarztes ist die Gebührenordnungsposition [01102] auch dann nur einmal berechnungsfähig, wenn es sich um eine Gruppenbehandlung handelt.Die Gebührenordnungsposition [01102] ist nur dann neben der Gebührenordnungsposition [01413] berechnungsfähig, wenn die Inanspruchnahme nach der Nr. [01413] in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal auf besondere Anforderung erfolgt. |