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01102

Inanspruchnahme an Samstagen

Punkte101
Wert10,64
BerichtspflichtNein
Eignung der PrüfzeitKeine Eignung
BeschreibungInanspruchnahme des Vertragsarztes an Samstagen zwischen 07:00 und 14:00 Uhr
AnmerkungIm Rahmen der Inanspruchnahme des Vertragsarztes ist die Gebührenordnungsposition [01102] auch dann nur einmal berechnungsfähig, wenn es sich um eine Gruppenbehandlung handelt.Die Gebührenordnungsposition [01102] ist nur dann neben der Gebührenordnungsposition [01413] berechnungsfähig, wenn die Inanspruchnahme nach der Nr. [01413] in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal auf besondere Anforderung erfolgt.
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