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01602

Mehrfertigung (z. B. Kopie) eines Berichtes oder Briefes an den Hausarzt

Punkte12
Wert1,26
BerichtspflichtNein
Eignung der PrüfzeitKeine Eignung
BeschreibungGebührenordnungsposition für die Mehrfertigung (z. B. Kopie) eines Berichtes oder Briefes nach den Gebührenordnungspositionen [01600], [01601], [01790], [01791], [01792], [01835], [01836], [01837], [08570], [08571], [08572], [11230] oder [11233] an den Hausarzt gemäß § 73 Abs. 1b SGB V
AnmerkungBei der Berechnung der Gebührenordnungsposition [01602] ist auf dem Behandlungsausweis die Arztabrechnungsnummer oder der Name des Hausarztes gemäß § 73 Abs. 1b SGB V anzugeben.Die Gebührenordnungsposition [01602] für die Kopie eines Berichtes oder Briefes an den Hausarzt ist nur berechnungsfähig, wenn bereits ein Bericht oder Brief an einen anderen Arzt erfolgt ist.
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