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03000

Versichertenpauschale

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Wert-
BerichtspflichtNein
Eignung der PrüfzeitKeine Eignung
BeschreibungVersichertenpauschale
AnmerkungDie Dokumentation der ggf. erfolgten schriftlichen, widerrufbaren Einwilligung des Versicherten zur Erhebung, Dokumentation und Übermittlung von Behandlungsdaten und Befunden an andere Leistungserbringer erfolgt nach Maßgabe der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung auf der Grundlage des § 73 SGB V und verbleibt beim Hausarzt.Bei Behandlung im organisierten Not(-fall)dienst sind anstelle der Versichertenpauschale nach der Gebührenordnungsposition [03000] die Notfallpauschalen nach den Gebührenordnungspositionen [01210], [01212], [01214], [01216] und [01218] zu berechnen.Bei einer Behandlung im Rahmen einer nach Art und Umfang definierten Überweisung (Definitionsauftrag) ist die Versichertenpauschale nach der Gebührenordnungsposition [03000] nicht berechnungsfähig.Erfolgt im Behandlungsfall lediglich eine Inanspruchnahme durch den Patienten unvorhergesehen im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen entsprechend den Gebührenordnungspositionen [01100], [01101], [01411], [01412] oder [01415], so ist anstelle der Versichertenpauschale [03000] die Versichertenpauschale [03030] zu berechnen.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
FakultativAllgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung eines Patienten in Diagnostik und Therapie bei Kenntnis seines häuslichen und familiären Umfeldes,Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen, insbesondere auch mit anderen behandelnden Ärzten, nichtärztlichen Hilfen und flankierenden Diensten,Einleitung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sowie die Integration nichtärztlicher Hilfen und flankierender Dienste in die Behandlungsmaßnahmen,Erhebung von Behandlungsdaten und Befunden bei anderen Leistungserbringern und Übermittlung erforderlicher Behandlungsdaten und Befunde an andere Leistungserbringer, sofern eine schriftliche Einwilligung des Versicherten, die widerrufen werden kann, vorliegt,Dokumentation, insbesondere Zusammenführung, Bewertung und Aufbewahrung der wesentlichen Behandlungsdaten,Weitere persönliche oder andere Arzt-Patienten-Kontakte gemäß [4.3.1] der Allgemeinen Bestimmungen,In Anhang [1] aufgeführte Leistungen,
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