Punkte | 77 |
Wert | 8,11 € |
Berichtspflicht | Nein |
Eignung der Prüfzeit | Keine Eignung |
Beschreibung | Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme zwischen 19:00 und 7:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. bei persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt |
Anmerkung | Die Versichertenpauschale nach der Nr. [03030] ist im belegärztlich-stationären Behandlungsfall nicht berechnungsfähig.Erfolgt im Behandlungsfall lediglich eine Inanspruchnahme durch den Patienten unvorhergesehen im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen entsprechend den Gebührenordnungspositionen [01100], [01101], [01411], [01412] oder [01415], so ist anstelle der Versichertenpauschale [03000] die Versichertenpauschale [03030] zu berechnen. |
Abr. Bestimmung | höchstens zweimal im Behandlungsfall |
Fakultativ | In Anhang [1] aufgeführte Leistungen, |